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Neue Führung weckt Hoffnung auf schnellere Bearbeitungszeiten für EB-5-Anträge
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Bundesgerichte urteilen gegen unangemessene Bearbeitungszeiten im EB-5-Verfahren
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich bewerben, wenn mein Antrag auf ein L-1-, E-2-, B- oder ein anderes Visum in der Vergangenheit von der USCIS abgelehnt oder beendet wurde?
Eine frühere Ablehnung führt nicht automatisch zum Ausschluss vom Antrag, es sei denn, die Ablehnungsgründe stehen im Zusammenhang mit Einwanderungsbetrug oder anderen schwerwiegenden Problemen. Es ist äußerst wichtig, dass Sie LCR Capital Partners und Ihrem Rechtsbeistand vor Antragstellung alle strafrechtlichen, medizinischen oder einwanderungsrechtlichen Probleme offenlegen.
Kann ich ein EB-5-Visum beantragen, wenn ich mich derzeit ohne gültigen Aufenthaltsstatus in den USA aufhalte (d. h. ich lebe in den Vereinigten Staaten, besitze aber kein gültiges Visum)?
Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltsstatus dürfen die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nicht innerhalb der Vereinigten Staaten beantragen. Sie müssen zunächst in ihr Herkunftsland zurückkehren und den Antrag über die dortige US-Botschaft stellen.
Beispiele für Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sind Studenten, Touristen und E-2-Vertragsinvestoren, deren Visa nicht mehr gültig sind, weil sie nach Ablauf oder Widerruf ihrer Visa in den Vereinigten Staaten geblieben sind.
Wie kann eine im Ausland lebende Person ein L1-Visum beantragen und anschließend einen Antrag auf Statusanpassung auf Grundlage des EB-5-Programms stellen?
Das L-1-Visum ist ein unternehmensinternes Versetzungsvisum für Mitarbeiter oder Führungskräfte, deren Einsatz in den USA zur Ausführung bestimmter wichtiger Aufgaben im Unternehmen nachgewiesen wird. Es wird zunächst für ein Jahr ausgestellt. Das L-1-Visum ist ein Visum mit doppelter Absicht, was bedeutet, dass eine Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) – ähnlich wie beim H-1B-Visum – problemlos möglich ist.
Das L-1-Visum kann bei Bedarf auch zusammen mit anderen L-4-Visa ausgestellt werden. Das L-4-Visum ist für Angehörige (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren) bestimmt, die sich nicht in den USA aufhalten, aber gemeinsam mit dem L-1-Visuminhaber in die USA ziehen möchten.
Gelten alle Vorteile einer Green Card auch bei einer bedingten Green Card?
Ja, alle Vorteile einer unbefristeten Green Card gelten auch für eine bedingte Green Card. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die bedingte Green Card zwei Jahre gültig ist und der Investor innerhalb dieses Zeitraums nachweisen muss, dass durch die Investition die erforderlichen Arbeitsplätze geschaffen wurden, um in eine unbefristete Green Card umgewandelt zu werden. Sobald die Bedingungen erfüllt sind, erhalten der Investor und seine Familie eine unbefristete Green Card.
Wie lange dauert voraussichtlich die Genehmigung einer unbefristeten Green Card?
Leider können wir aufgrund der systembedingten Schwankungen im US-Einwanderungsverfahren keinen genauen Zeitrahmen für die Erteilung einer unbefristeten Green Card angeben. Sicherheitshalber sollten EB-5-Investoren im Allgemeinen damit rechnen, dass ihre bedingte Green Card etwa vier Jahre oder später nach der ersten bedingten Genehmigung in eine unbefristete umgewandelt wird.